Prozesskostenrechner:
Hier können sie ganz einfach den Streitwert eingeben und sich umgehend die zu erwartenden Kosten des Prozesses berechnen und anzeigen lassen. Kostenfrei für sie zur Verfügung gestellt.
Beachten sie:

Grundsätzlich trägt die Kosten derjenige, der in der Hauptsache unterliegt, sogenanntes „formales Erfolgsprinzip“.

Wenn beide Parteien teilweise Erfolg haben, sieht das Gesetz als Regelfall die Kostenaufhebung vor: jeder trägt selbst seine Anwaltskosten und sonstigen Kosten (die sogenannten „außergerichtlichen Kosten“), und die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. In der Praxis werden die Kosten meistens gequotelt: jede Partei trägt die Kosten mit demjenigen Prozentsatz, mit dem die Gegenpartei Erfolg hatte.

Kontakt

Rufen Sie uns unter 02303 6 91 11 an oder
schreiben Sie uns über das folgende Formular um einen Termin zu vereinbaren