„Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.“
Antoine de Saint-Exupéry

Das Arbeitsrecht regelt in Deutschland das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Dabei regelt das Arbeitsrecht insbesondere das Über-/Unteordnungsverhältnis. Arbeitnehmer sind in der Regel wirtschaftlich und im Rahmen des Arbeitsvertrags teilweise persönlich vom Arbeitgeber abhängig. Sie benötigen deshalb den Schutz des Arbeitsrechts, das Mindestregeln festschreibt, die für alle Arbeitnehmer gelten und nicht unterschritten werden dürfen.

Es wird unterschieden zwischen dem Individualarbeitsrecht, das die Beziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag regelt (Vergütung, Urlaub, Kündigung usw.), und dem kollektiven Arbeitsrecht, das die Wahrnehmung der Interessen der Gesamtheit der Arbeitnehmer ordnet (z. B. durch Betriebsräte, Gewerkschaften). Grundlagen des Arbeitsrechts sind Gesetze (z. B. Betriebsverfassungsgesetz, Mutterschutzgesetz), Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträge.

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