Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgeldbescheid, Punkte, Fahrverbot. Prüfung und Verteidigung kurzfristig.

Man erwäge! Der gestraft wird, ist nicht mehr der, welcher die Tat getan hat. Er ist immer der Sündenbock.— Friedrich Nietzsche
Das Strafrecht erfasst Taten, die auch ohne gesetzliche Regelung als Unrecht empfunden werden. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten hingegen befasst sich mit Verstößen gegen die durch Verwaltungsvorschriften geschaffene öffentliche Ordnung — kein moralisches Unrecht, sondern „Verwaltungsunrecht“.
Der Beteiligte heißt daher wertneutral Betroffener und erhält keine Strafe, sondern eine Geldbuße. Grundlage ist der Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde.
Die Zwei-Wochen-Frist
Der Bescheid wird bestandskräftig — und damit vollstreckbar —, wenn der Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegt. Der Einspruch muss rechtzeitig und in der richtigen Form erfolgen: schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde. Eine Begründung ist nicht zwingend, kann aber sinnvoll sein, damit die Behörde eine Rücknahme des Bescheids prüft. Gerne unterstützen wir Sie dabei — kurzfristig, denn die Frist läuft.