Arbeitsrecht
Kündigungsschutz, Aufhebung, Abfindung — mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.— Antoine de Saint-Exupéry
Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber — und insbesondere das Über-/Unterordnungsverhältnis. Arbeitnehmer sind in der Regel wirtschaftlich und teilweise persönlich vom Arbeitgeber abhängig. Sie brauchen deshalb den Schutz des Arbeitsrechts, das Mindestregeln festschreibt, die nicht unterschritten werden dürfen.
Individual- und Kollektivarbeitsrecht
Man unterscheidet das Individualarbeitsrecht, das die Beziehung zwischen einzelnem Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt (Vergütung, Urlaub, Kündigung usw.), und das kollektive Arbeitsrecht, das die Interessen der Gesamtheit der Arbeitnehmer ordnet (Betriebsräte, Gewerkschaften). Grundlagen sind Gesetze wie das Betriebsverfassungs- und das Mutterschutzgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträge.
Ob Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Zeugnis — wir vertreten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber und setzen Ihre Rechte konsequent durch.