„Es nimmt der Augenblick, was Jahre geben.“
– Goethe

Das Straßenverkehrsrecht ist im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung.
Es setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:

Verkehrszivilrecht speziell als Haftungsrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall) und Vertragsrecht (Autokauf und Leasing samt Vertragsgestaltung sowie die zugehörigen Gewährleistungsansprüche).,

Ordnungswidrigkeiten insbesondere durch ein Bußgeld und eine Eintragung in das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sowie ein Fahrverbot.

Verkehrsstrafrecht, üblicherweise als Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht (§ 142 StGB), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 b StGB oder § 315 c StGB), wobei regelmäßig ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Verkehrsverwaltungsrecht Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage und Abschleppmaßnahmen.

Versicherungsrecht, insbesondere mit Anknüpfungspunkten der Haftpflichtversicherung, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetzt (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die  Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrehct, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (zum Beispiel Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft) zuständig.

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