„Die Heimat schrumpft, die Welt wird groß, mit tausend Pfaden schrankenlos, durch Dämmerung zum Rand der Nacht, bis alle Sterne sind entfacht.
Dann umgekehrt, und geradeaus geht’s heim ins warme Bett und Haus.“
J. R. R. Tolkien

Das Mietrecht gehört zu den Rechtsgebieten von denen sie als Bürger am stärksten betroffen sind.

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter auf der einen Seite sowie  dem Vermieter auf der anderen Seite. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Mietparteien richten sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Erst dann, wenn die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder unzulässigerweise zum Nachteil der Mieterin oder des Mieters von Schutzvorschriften abweichen, gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der anderen Mietgesetze. Gegenstand des Mietvertrages kann sowohl eine bewegliche Sache (z. B. Pkw) als auch eine unbewegliche Sache (Grundstück, Wohnraum) sein.

Streitigkeiten können sich um die Fragen einer Kündigung, Räumung, Mietminderung, Mietzinszahlung und Ersatz von Schäden ranken.

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