T. H. Walter
Tim Hendrik Walter
- Familienrecht (Fachanwalt)
- Mietrecht
- Erbrecht
Eine Familienkanzlei mit eigenem Notariat. Wir vertreten Mandanten aus Unna und der gesamten Region in allen wesentlichen Bereichen des Zivil-, Straf- und Notariatsrechts — sorgfältig, klar und persönlich.
Von der einvernehmlichen Trennung über die Erbauseinandersetzung bis zur Strafverteidigung — wir bündeln in Unna ein selten breites Spektrum an Fachkompetenz unter einem Dach.
Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht — mit eigenem Fachanwalt für Familienrecht.
Testamentsgestaltung, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung — gerichtlich und notariell.
Strafverteidigung in jeder Verfahrenslage — durch einen Fachanwalt für Strafrecht.
Unfallregulierung, Fahrerlaubnis, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten.
Kündigungsschutz, Aufhebung, Abfindung — mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Betriebskosten — auf beiden Seiten des Vertrags.
Grundstückskaufverträge, Sachmängel, Nachbarrecht — Beurkundung im eigenen Notariat.
Verträge, Forderungen, Schadensersatz. Pragmatische Lösungen, klare Hinweise.
Bußgeldbescheid, Punkte, Fahrverbot. Prüfung und Verteidigung kurzfristig.
Bei uns übernimmt der Anwalt Ihren Fall, mit dem Sie auch das erste Gespräch führen — keine anonyme Bearbeitung, keine ständigen Wechsel. Jeder Partner bringt eine eigene fachliche Schwerpunktsetzung mit.
T. H. Walter
M. Besler
A. Keuneke
V. Walter
Die Kanzlei wurde 1936 gegründet und nach dem Krieg neu zugelassen. Was als Einzelkanzlei begann, ist heute eine Sozietät mit eigenem Notariat — und einer Mandantschaft, die uns oft über mehrere Generationen begleitet.
Rechtsanwalt Alfred Blüggel gründet die Kanzlei in Unna — bis heute die älteste bestehende Anwaltskanzlei der Region.
Nach dem Zweiten Weltkrieg erhält Alfred Blüggel die Ermächtigung der Militärregierung zur weiteren Ausübung des Anwaltsberufs.
Die zweite Generation tritt ein und prägt die Kanzlei bis 2002. 1976 erfolgt die Ernennung zum Notar.
Eintritt des heutigen Namenspartners. 1980 Ernennung zum Notar, 1997 Fachanwalt für Familienrecht.
Eintritt in die Sozietät. Fachanwalt für Arbeitsrecht (1995) und für Strafrecht (1999).
Aufnahme in die Sozietät. Im Oktober 2017 Ernennung zum Notar für den OLG-Bezirk Hamm.
Dritte Generation Walter: Fachanwalt für Familienrecht (2018), seit 2020 zudem Notar.
Auszüge aus Bewertungen unserer Mandantschaft. Sie spiegeln, was uns wichtig ist: Klarheit, Wirtschaftlichkeit, ein faires Gespräch auf Augenhöhe.
Während man durchaus Bedenken hat, ob man den Weg zum Anwalt nehmen soll, nimmt einem Herr Walter sämtliche Bedenken — und dreht diese ins Gegenteil um.— Alex G., Mandant
Gute, faire und kompetente Beratung. Erste Anlaufstelle in Unna.— Kamill B., Mandant
Schon meine Eltern haben mit dieser Kanzlei in allen Bereichen gute Erfahrungen gemacht. Das ist unsere Familienkanzlei.— Nicole H., Mandantin
Wir nehmen Ihnen die häufigsten Unsicherheiten ab, bevor Sie zum Hörer greifen. Auch beim Honorar gilt: erst rechnen, dann arbeiten.
Einen Termin erhalten Sie in aller Regel innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen. In dringenden Fällen — etwa bei einer einstweiligen Verfügung — auch schneller. Unser Sekretariat berücksichtigt Ihre persönliche Situation bei den Terminvorschlägen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bringen Sie in jedem Fall sämtliche Behörden-, Anwalts- oder Gerichtspost mit, die Sie erhalten haben. Unser Sekretariat gibt Ihnen vorab konkrete Hinweise für Ihren Termin.
Neben den ausgewiesenen Rechtsgebieten übernehmen wir häufig auch Mandate, die sich keiner großen Fachdisziplin klar zuordnen lassen. Sprechen Sie uns an — gegebenenfalls verweisen wir Sie an einen fachkundigen Kollegen.
Wir unterscheiden Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit. Häufig besteht Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe — oder Ihre Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten.
Vor Auslösung jeder neuen Kostenstufe weisen wir Sie ausdrücklich hin. Es geht um Ihr Geld — daran arbeiten wir wirtschaftlich.
Bei der Erstberatung vereinbaren wir eine Zeitvergütung, die niedriger als die gesetzlich mögliche Gebühr liegt:
Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei anschließendem Mandat wird die Erstberatung verrechnet.
Sind Sie wirtschaftlich nicht in der Lage, eine Erstberatung zu zahlen, erhalten Sie am Amtsgericht einen Beratungsschein. Es bleibt ein Eigenanteil von 15,00 € — mehr nicht.
Die meisten Rechtsschutzversicherer übernehmen Erstberatungskosten oder verzichten auf die Selbstbeteiligung, sofern die Beratung den Fall bereits erledigt. Wir prüfen die Deckungsanfrage gern für Sie.
Der direkte Weg geht über den Telefonhörer. Schreiben Sie uns alternativ unten — wir antworten in der Regel am selben Werktag.