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Besler & Walter u. Keuneke GbR
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Die Anwälte
Häufige Fragen
Einen Termin erhalten sie in aller Regel in einem Zeitraum von wenigen Tagen bis zwei Wochen. In dringenden Fällen ( bspw. Einstweilige Verfügung) auch schneller. Unsere Mitarbeiter werden ihnen Vorschläge machen und dabei ihre persönliche Situation berücksichtigen.
Das kommt ganz auf ihren individuellen Fall an.
In jedem Fall sollten sie, wenn sie Behördenschreiben, Anwalts- oder Gerichtspost erhalten haben, diese mit zum Termin mitbringen.
Ansonsten werden ihnen unsere Mitarbeiter die entsprechenden Hinweise geben.
Neben den extra ausgewiesenen Bereichen kann es gut möglich sein, dass wir auch Angelegenheiten bearbeiten, die sich nicht so gut einer spezifischen großen Fachdisziplin unterordnen lassen. Bitte sprechen Sie hierfür mit unseren Mitarbeitern. Diese können Sie ggf. auch an einen fachkundigen Kollegen verweisen.
Hierfür würden wir sie bitten, einfach herunter zu scrollen.
Grundsätzlich lassen sich die Bereiche Beratung, außergerichtliche Tätigkeit und gerichtliche Tätigkeit unterscheiden.
Nicht immer ist es erforderlich, die Anwaltskosten selbst zu tragen.
Möglicherweise haben sie sie ein Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe.
Vor Auslösung einer weiteren Kostenstufe werden wir sie im Beratungsgespräch darauf hinweisen.
Stets sind wir an der Wirtschaftlichkeit ihres Falls interessieren und werden ihnen entsprechende und ehrliche Hinweise geben.
Es geht um Ihr Geld.






